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Konformitätsvermutung der EN 954-1um zwei Jahre verlängert

Mit der entsprechenden Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt C321 am 29.12.2009 steht es nun fest: Die EU-Kommission hat die Konformitätsvermutung für die EN 954-1 um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Mit der Verlängerung der Konformitätsvermutung der EN 954-1 folgen die Kommissionsvertreter dem Vorschlag des Maschinenausschuss der Sitzung vom 7./8. Dezember.

Bis Ende 2011 können somit Hersteller und Betreiber von Maschinen die als EN 954-1:1996 gelistete Norm parallel zur EN ISO 13849-1 anwenden, um die Vermutungswirkung nach der Maschinenrichtlinie zu erlangen. Dabei gilt es jedoch einige Punkte zu beachten. So gibt es heute bereits Produktnormen (C-Normen), die ausschließlich auf die EN ISO 13849-1 verweisen. Für diese betroffenen Produkte würde die Anwendung der EN 954-1 keine Konformitätsvermutung mehr auslösen.

Als Maschinensicherheitsexperte hat unser Mitgliedsunternehmen Pilz bereits alle Produkte nach der EN ISO 13849-1 zertifiziert und das Dienstleistungsangebot entsprechend darauf ausgerichtet. In den kommenden Jahren werden aber nach wie vor auch die Konstrukteure mit Produkten und Dienstleistungen unterstützt, welche Maschinen in Übereinstimmung mit der EN 954-1 konstruieren.

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